Wohnungsprostitution

Ob eine Prostituierte auch in ihrer Wohnung Freier empfangen darf, bestimmt die Kommune. Foto: Philine Lietzmann

Prostitution ist das älteste Gewerbe der Welt. Trotzdem war es lange ein Tabuthema. Seit 2001 ist das Geschäft mit dem meist weiblichen Körper nicht mehr sittenwidrig. Die oft sehr jungen Frauen bieten sich auf der Straße, im Bordell oder in der eigenen Wohnung zum Kauf an.

Iserlohn. Die Kommunen dürfen weiterhin selbst entscheiden, wo sie Wohnungsprostitution erlauben. Im April entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Städte auch künftig Sperrbezirke einrichten dürfen. So wird verhindert, dass andere Menschen beispielsweise in Wohngebieten durch das Geschäft der Prostituierten gestört werden. Im aktuellen Fall wollte ein Mann seine Wohnung zur Ausübung von Prostitution nutzen. Die Behörde begründete ihre Ablehnung mit dem „Sperrbezirk.“Der Mann klagte vor dem Bundesverfassungsgericht.  Das Gericht wies die Klage ab. Die Sperrbezirke seien gerechtfertigt, sie müssten aber mit dem Schutz des öffentlichen Anstandes statt mit moralischen Argumenten begründet werden.

Keine Sperrbezirke für Wohnungsprostitution in Iserlohn

 In Iserlohn gibt es nicht viele Fälle von Wohnungsprostitution, das zumindest berichtet Dirk Nöllenburg, Mitarbeiter des Bereichs Wirtschaftsdelikte der Stadt Iserlohn. „In der Regel sind uns die betreffenden Personen bekannt.“ Man wisse von zwei konkreten Fällen, in denen Wohnungsprostitution betrieben wird. Nöllenburg zufolge würden die Personalien aufgenommen.  Die Betreiber würden durch eigene Recherchen ausfindig gemacht. Die Mitarbeiter des Bereichs Wirtschaftsdelikte könnten dann aber erst im Beschwerdefall gegen die Betreffenden vorgehen. Im Ernstfall können Kommunen verbieten, in der Nähe eines öffentlichen Ortes, wie zum Beispiel einer Kindertagesstätte, diese Gewerbe zu betreiben. Sperrbezirke für Wohnungsprostitution gibt es nach Angaben von Dirk Nöllenburg, in Iserlohn im Moment nicht.

 

Text von Lars Lippenmeier

Veröffentlicht am 08.06.2009