Die Zweitwohnsitzsteuer ist da

Im Iserlohner Rathaus ist die Entscheidung gefallen: Die Zweitwohnsitzsteuer wird eingeführt. Foto: Stadt Iserlohn

Iserlohn. BiTSnews berichtete Ende letzten Jahres über die geplante Einführung der Zweitwohnsitzsteuer. Jetzt ist sie da. Jeder, der seinen Zweitwohnsitz in Iserlohn angemeldet hat, ist nun dazu aufgefordert, ab Januar 2010 nachzuzahlen. Betroffen sind insbesondere die Studenten der Stadt.

In den letzten Tagen erreichte die Nachricht mehrheitlich Studenten der BiTS und der FH Südwestfalen. Aus der ernüchternden Post ging nicht hervor, in welcher Höhe die Nachzahlung ausfallen wird. Der „Zweitwohnsitzler“ wurde lediglich darüber informiert, dass er zahlen darf und welche Angaben er zu seiner Wohnung noch machen muss. Wer nutzt die Wohnung? Wie viel Quadratmeter hat diese und lebt man in einer Wohngemeinschaft oder nicht? Wozu diese Angaben benötigt werden und inwiefern sie sich auf den zu zahlenden Betrag auswirken, wird aus dem Schreiben auch nicht ersichtlich. BiTSnews kann diesbezüglich Licht ins Dunkle bringen. Der Bereichsleiter für Steuern und Angaben, Klaus Opterbeck, hat mit BiTSnews die offenen Fragen geklärt.

Wie viel muss jetzt gezahlt werden?

Der Steuersatz beträgt 10 Prozent der Jahresnettokaltmiete. Wird eine Wohnung von mehreren Personen bewohnt, wird jeder nur anteilig zur Steuer veranlagt. Dazu ist die Gesamtgröße der Wohnung ebenso anzugeben, wie die Gesamtmiete, die Größe der gemeinsam genutzten Räume (diese wird dann anteilig dem Einzelnen zugerechnet) und der selbst genutzten Räume.

Beispiel: Die Miete beträgt 300,00 € bei 60 qm, gemeinsam werden von 3 Personen 18 qm genutzt. Damit entfallen auf jede Person 6 qm, die zur Größe des selbst genutzten Raumes hinzugerechnet werden. Ist der selbst genutzte Raum z.B. 20 qm wird man für 26 qm anteilig veranlagt, was in diesem Falle eine anteilige Miete von monatlich 130,00 € und eine Nettojahreskaltmiete von 1.560 € sowie eine Steuer von 156,00 € jährlich ergibt.

Was wird mit den Geldern gemacht?

Die Steuereinnahmen sind allgemeine Mittel zur Deckung der Ausgaben der Stadt Iserlohn. Aufgrund der wirtschaftlichen Lage und der daraus resultierenden Haushaltssituation der Gemeinden, besonders um ihre finanziellen Handlungsfähigkeit zu erhalten, sah sich die Stadt Iserlohn dazu veranlasst, zusätzliche Steuereinnahmen zu erschließen, in dem eine Zweitwohnungssteuer eingeführt wurde.

Jeder gemeldete Hauptwohnsitz bedeutet für die Gemeinde Einnahmen unter anderem in Form von Zuschüssen durch Land, Bund oder EU. Diese Zuschüsse gelten nicht für „Zweitwohnsitzler“.

Was tun?

Letztendlich hat der ehrliche Student nur noch eine Wahl, wenn er nicht zahlen will: Hauptwohnsitz anmelden. Der Hauptwohnsitz verlangt dem Studenten keine Gebühren ab, aber Zeit. Wer ein Auto fährt, muss das Kennzeichen ändern und zusätzlich noch zu den häuslichen Ämtern laufen. Besser gestellt sind diejenigen, die sich nicht angemeldet haben, auch wenn sie gegen die Meldepflicht verstoßen.

Von Adrienne Hattingen und Paulina Dobek

Veröffentlicht am 10.05.2010