Einführung einer Wettsteuer in Iserlohn

Im Iserlohner Rathaus wurde am 24.Mai die Einführung der Steuer beschlossen. Foto: Thore Gerber
Wettbüros werden in Zukunft mit zusätzlichen Zahlungsaufwendungen belastet. Foto: Thore Gerber

ISERLOHN. Für Wettbüros in Iserlohn gelten ab dem 1. Juli strengere Steuergesetze. Vorbild hierfür sind ähnliche Regelungen in Hagen und Dortmund. So soll das Geschäft mit den Sportwetten unattraktiver für die Betreiber werden. Der Steuererlös soll zum großen Teil Maßnahmen zur Suchtprävention zugutekommen.

Wettbüros werden „nicht erdrosselt“

„Die Wettbürosteuer wurde in Nordrhein-Westfalen erstmals in Hagen eingeführt. Diese Idee wurde von der SPD in Iserlohn übernommen und am 24. Mai vom Rat beschlossen“, sagt Beigeordneter Stefan Bartels. Ab dem 1. Juli soll es so weit sein. Dann werden die Wettbüros in Iserlohn nach ihrer Nutzungsfläche besteuert: Je angefangene 20 Quadratmeter werden 250 Euro pro Monat fällig. Bartels begründet das folgendermaßen: „Große Wettbüros haben viele Unterhaltungsmöglichkeiten wie zum Beispiel, dass die Kunden die Sportveranstaltungen, auf die sie gewettet haben, live auf Bildschirmen verfolgen können.“ Dadurch werde mehr Umsatz generiert.

Verglichen mit der Wettbürosteuer in Dortmund wurde die Forderung in Iserlohn noch einmal um 50 Euro monatlich angehoben. In Dortmund werden nur 200 Euro pro 20 Quadratmeter fällig. Die Stadt Iserlohn sei allerdings der Ansicht, dass auch diese Erhöhung „keine Erdrosselungssteuer“ darstelle, so Bartels weiter. Ziel der Steuer ist es unter anderem, Geldmittel für Maßnahmen zur Suchtprävention zu generieren.

„Mit Gegenwehr ist zu rechnen“

Ziel dieser Steuer ist, den Markt für Betreiber von Wettbüros unattraktiver zu gestalten. „Wir wollen die Wettbüros nicht aus Iserlohn verdrängen, aber ihre Anzahl soll auch nicht Überhand nehmen“, so Stefan Bartels. Die Betreiber zeigen sich jedoch uneinsichtig. Obwohl das Oberverwaltungsgericht in Münster der neuen Steuer zugestimmt hat, haben die Wettbüros aus Iserlohn Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVG) eingelegt. Hoffnung macht ihnen, dass das Oberverwaltungsgericht Mannheim in diesem Jahr in einem ähnlichen Fall zugunsten der Wettbüros entschieden hat. „Da es sich um eine neue Steuer handelt, der noch keine fundierte Rechtssprechung zu Grunde liegt, wollte ich auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster warten.“ Da dieses im Sinne der Stadt Iserlohn entschieden hat, beschloss man, die Steuer einzuführen. Bezüglich der Revisionsklage vor dem BVG sieht Bartels die Situation jedoch gelassen: „Da das OVG Münster zu unseren Gunsten entschieden hat, haben wir beschlossen, die Steuer jetzt schon einzuführen. Mit weiterer Gegenwehr ist allerdings zu rechnen.“

Von Thore Gerber
Veröffentlicht am 23.06.2016