Namen und Adressen sind „frei zugängliche Daten“

Gängige Praxis: Parteien nutzen persönliche Daten zur Eigenwerbung. Foto: Rainer Sturm /Pixelio.de

Deutschland vor den Landtagswahlen in NRW: Politiker werben mit Plakaten, Veranstaltungen und mit persönlichen Anschreiben. Woher aber kommen die persönlichen Daten für die Briefe?

Ennepetal/ Gevelsberg. „Am 9. Mai hast du die Gelegenheit über die politische Zukunft von Nordrhein-Westfalen mitzubestimmen.“ So beginnt der Brief, den Alexandra Vesper vor den Landtagswahlen in NRW bekommen hat. Zum Schluss schreibt Jens Knüppel, CDU: „Daher bitte ich Dich gerade als jüngster Landtagskandidat in Nordrhein-Westfalen um deine Unterstützung und Deine Stimme am 9.Mai.“ Alexandra Vesper, die im sechsten Semester Business Journalism an der BiTS studiert, wundert sich: „Woher haben die meine Daten?“ Sie ist weder Mitglied der CDU, noch hat sie ihre Adresse weitergegeben, schildert sie. Warum wird die 22-jährige trotzdem direkt angeschrieben und geduzt? Für Alexandra sei dies eher ein Grund die CDU nicht zu wählen, sagt sie.

Woher kommen die Daten?

 

Der Datenschutzbeauftragte der Stadt Ennepetal-Gevelsberg, Hans-Günther Adrian, bestätigt im Gespräch mit BiTSnews, dass das Abfragen von persönlichen Daten durch Parteien üblich sei. Adrian verweist dabei auf das Meldegesetz Nordrhein-Westfalen (MG NRW). Dort heißt es in Paragraph 35: „Die Meldebehörde darf Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen […] Auskunft[…] erteilen.“ Der Datenschützer erklärt, dass die Daten nur unter bestimmten Bedingungen herausgegeben werden. Die Parteien müssten außerdem für die Auskünfte bezahlen. „Die Gebühren berechnen sich zum Einen nach dem Aufwand, sprich Personalaufwand, Maschinenstand und zum Andern aus den Verwaltungsgebühren. Bei einer üblichen Abfrage kommen da Gebühren im Bereich von circa 130 Euro zusammen“.

Einzelfall oder gängige Praxis?

Auf Nachfrage meint der Vorsitzende des SPD-Stadtverbandes in Iserlohn, Marc Heilmaier: „Das machen alle Parteien seit Jahren so. Im Rahmen der politischen Bildung müssen gerade die Erstwähler informiert werden.“ Es gehe schließlich nicht um ein Unternehmen, das wirtschaftlichen Erfolg erzielen wolle. Namen und Adressen seien „frei zugängliche Daten“. Jens Knüppel, Mitglied im Rat der Stadt Ennepetal, sagte BiTSnews, wer sich dadurch gekränkt fühle, dass er mit „du“ angesprochen wurde, solle den Brief sofort vernichten.

Wie aber sollte mit den persönlichen Daten umgegangen werden? „Die Parteien haben die Daten spätestens einen Monat nach der Wahl zu löschen und sie haben auch bei der Auskunftsanfrage gegenüber der Meldebehörde eine entsprechende Erklärung abzugeben“, sagt Nils Schröder, Sprecher des Landesdatenschutzbeauftragten NRW. Die Daten dürften nur über einen eingeschränkten Personenkreis abgefragt werden. Außerdem gäbe es beispielsweise keine Informationen über Geburtsdaten. Es werde aber auch nicht überwacht, ob die Parteien dieser Löschung auch nachkämen. Die Parteien seien genauso wie alle anderen auch verpflichtet, die Datenschutzgesetze einzuhalten. „Die Behörde wird nur auf Grund von Beschwerden aktiv“, so Schröder weiter.

 

Von Lars Lippenmeier

Veröffentlicht am 16.05.2010