Dashcam – Dürfen Autofahrer uneingeschränkt Filmen?

Aufnahmen der Dashcam werden inzwischen als Beweismittel anerkannt. Foto: Pixabay

Das Landgericht Karlsruhe entschied vor kurzem, ob Dashcams als Beweismittel zu beispielsweise einer Unfallklärung anerkannt werden sollten oder nicht. Das Urteil lautet, das ab sofort Dashcams als Beweismittel zulässig sind. Doch ganz so einfach ist es dann doch nicht. Wie handhabt dies die Iserlohner Polizei?

Was sind Dashcams überhaupt? Laut Definition des Dudens sind Dashcams Videokameras, welche im Auto, meist vorne auf dem Armaturenbrett angebracht sind und die Autofahrt frontal, aus der Windschutzscheibe heraus aufzeichnen. 

Was wurde entschieden? 

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied, dass das Videomaterial, welches mit Dashcams gefilmt wurde, generell als Beweismittel gewertet wird, die Anfertigung des Materials selbst bleibt jedoch nach wie vor illegal ist, da dies gegen den Datenschutz verstößt. 

Der Bundesgerichtshof begründete seine Entscheidung damit, dass bei einem Unfall sowieso die personenbezogenen Daten herausgegeben werden müssen. Demnach habe die Aufklärung eines Unfallhergangs eine größere Notwendigkeit, als das Datenschutzrecht. Diese Entscheidung ist laut Bella Ellsbosch, einer 22-jährigen Jura-Studentin, kein Einzelfall. „Es passiert öfters, das kleinere Gesetze, wie der Datenschutz ausgehobelt werden, um größeren Platz zu machen." 

Der konkrete Fall, welcher diese Änderung auslöste, war die Revision eines Autofahrers aus Sachsen-Anhalt. Er wollte durch die Filmaufnahmen seine Unschuld beweisen. Die Frage, die das Gericht in seinem spezifischen Fall zu klären hatte, war welcher Fahrer beim Linksabbiegen, die Spur verlassen und dabei das andere Fahrzeug gestreift hatte. Das Gericht entschied, dass die Aufnahmen nicht als Beweismittel zugelassen werden. Die Rechtsprechung in Deutschland, ob und wie Dashcams als Beweismittel gewertet werden, wurde bis zum Urteil vollkommen unterschiedlich gehandhabt. Jedes Gericht hat dies für sich entschieden, da es keine einheitliche Regelung gab. Der Kläger bekam nur die Hälfte des eigentlichen Schadensersatzes zu gesprochen. Damit gab er sich jedoch nicht zufrieden und forderte die Zulassung der Aufnahmen der Dashcam als Beweismittel.  

„Wir sollten einen Verstoß gegen Datenschutz nicht legitimieren" 

Ella Ellsbosch steht diesem kritisch gegenüber: „Gerade heutzutage ist Datenschutz ein wichtiges Thema. Uns werden schon genug Daten geklaut, unter anderem durch die ständige Videoüberwachung und den Zugriff, den Nutzer großen Konzernen auf ihre Chatverläufe bei Facebook oder WhatsApp durch AGBs gestatten. Einen Verstoß gegen den Datenschutz sollten wir nicht legitimieren." Sie meint, dass bei dem Urteil der Tathergang anders hätte nachgestellt werden müssen. Eine Beschreibung eines Tathergangs und die Angabe von persönliche Daten, sollten nicht mit einer Videoaufnahme gleichgesetzt werden. 
 
Die Polizei Iserlohn musste, nach Wissenstand ihres Pressesprecher Marcel Delling „bis Dato noch bei keinem Fall der Iserlohner Polizei, Dashcams zur Lösung eines Falles einsetzen".  
„Streifenwagen sind generell alle mit Kameras zur Eigensicherung ausgestattet", so Marcel Delling. Ein weiteres Beispiel in der die Polizei, Kameras verwendet sind auf Autobahnen, insbesondere um zu sehen, welche Autos keine Rettungsgasse bilden. 
 
„Das permanente Filmen mit der Dashcam ist nach wie vor unzulässig und kann mit einem Bußgeld bestraft werden", so Marcel Delling. Jedoch ist es erlaubt "die Kamera aus einem bestimmten Zweck anzuschalten. Schlingert beispielsweise der Autofahrer vor Ihnen und sie schalten daraufhin die Kamera an. Damit sie sollte es danach zu einem Unfall kommen, eine Aufzeichnung des Geschehenen haben. Ist dies vollkommen okay, da aufgrund eines konkreten Verdachts gefilmt wurde.", sagte Delling. Laut des Pressesprechers, wirft dies jedoch ein Problem auf, da „Unfälle sich generell überraschend ereignen", was wieder zu einer permanenten Aufnahme des Autofahrers führen kann. 

Hobby-Ordnungshüter nutzen die Dashcams um aktiv andere Menschen bei kleineren Verkehrswidrigkeiten, wie bei Rot über die Ampel zugehen, zu filmen. Sie sind sowohl von der Polizei, als auch von der allgemeinen Bevölkerung ungern gesehen. Dies ist ebenfalls keine Begründung, eine Dashcam mit sich zu führen. Diese Person macht sich somit selber strafbar und sorgt lediglich für viel Arbeit für die Polizei. 

Dashcams attraktiv für Autofahrer? 

Dashcams können bei der Aufklärung von Unfällen durchaus nützlich sein, jedoch kann man sich mit ihnen auch selbst belasten, beispielsweise wenn man selbst Unfallverursacher ist oder andere Verkehrsverstöße begangen hat. Die Polizei hat das Recht diese einzuziehen und auszuwerten. Seit dem BGB Urteil müssen diese von nun an als Beweismittel anerkannt werden. Der Einzelfall muss dennoch weiter berücksichtig werden. 

Von Jasemin Rafati Sajedi
Veröffentlicht am 20.05.2018