Die Aufgaben des Landtags

Der Landtag leicht erklärt

Im Plenum hat jeder Abgeordnete einen festen Sitzplatz. Foto: Antonia Schütter
Das Besucherzentrum empfägt Schüler- und Besuchergruppen. Foto: Antonia Schütter
Der gläsernde Besucheraufzug führt unter anderem zum Plenarsaal. Foto: Antonia Schütter
Der Präsident, André Kuper, übernimmt die Schiedsrichterfunktion während den Plenarsitzungen. Foto: Antonia Schütter
Das Glas im Landtag symbolisiert die für eine Demokratie wichtige Transparenz. Foto: Antonia Schütter
Die Eingangshalle. Foto: Antonia Schütter
Zu sehen ist die FDP (links) und die AfD (rechts) auf ihren festen Sitzplätzen in der Vollversammlung. Foto: Antonia Schütter
Das Landtagsgebäude in Düsseldorf liegt direkt am Rhein. Foto: Antonia Schütter
Der Landtagspräsident im Gespräch mit MAERKZETTEL. Foto: Antonia Schütter
Im Rund des Plenarsaals können sich bei Diskussionen alle Abgeordneten auf Augenhöhe sehen, niemand sitzt erhöht oder hervorgehoben. Foto: Antonia Schütter

DÜSSELDORF. Die Aufgaben des Landtags in Nordrhein-Westfalen beinhalten unter anderem die Gesetzgebung, die Wahl anderer Verfassungsorgane und die Öffentlichkeitsfunktion. Doch wer ist für was zuständig?

Der Landtag in Düsseldorf ist ein demokratisch gewähltes Gremium. Die Politiker die im Landtag tätig sind, werden von den Bürgern gewählt. Somit entscheidet das Volk, wer regieren darf und die Wünsche der Bürger umsetzen soll.

Insgesamt hat der Landtag 199 Mitglieder. Die einzelnen Mitglieder nennen sich Abgeordnete. Sie verfügen über Rede-, Antrags-, Stimm- und Fragerecht sowie über das Recht, in Ausschüssen mitzuwirken. Jeder Abgeordnete gehört einer Partei an oder ist fraktionslos. Diese Gruppen bilden eine Fraktion. Fraktionen sind maßgebliche Faktoren der politischen Willensbildung und der Entscheidung. Insgesamt hat der Landtag in NRW fünf Fraktionen (SPD, CDU, FDP, Grüne, AfD). Sie verfügen jeweils über eine eigene Geschäftsstelle mit einem parlamentarischen Geschäftsführer und einem Fraktionsvorsitzenden. Diese sitzen im Ältestenrat. Der Ältestenrat stimmt über die Tagesordnung für das Plenum ab. Die Beratung, wie die Fraktionen miteinander umgehen, damit das Parlament funktioniert, findet dort statt.

In 22 Ausschüssen, wie zum Beispiel „Kultur und Medien“, befassen sich die Abgeordneten mit Details von Gesetzentwürfen und Anträgen. Die Mitglieder des Ausschusses repräsentieren im Fachbereich das Gesamtparlament. In der Ausschusssitzung werden verschiedene Themen besprochen, wobei sich ein Abgeordneter auf drei bis fünf Themen fokussiert.

Das Plenum bildet einzelne Plenarsitzungen, in denen Lesungen zu Gesetzentwürfen stattfinden. Außerdem werden die von Abgeordneten oder Fraktionen eingebrachten Anträge beraten. Im Plenum herrscht eine feste Sitzordnung. Vorne sitzt der Präsident mit den drei Vizepräsidenten. Davon rechts, sitzt der Ministerpräsident. Die Abgeordneten sitzen zusammen in den verschiedenen Parteien.

Die Fraktionsvorsitzenden äußern sich bezüglich verschiedener Themen und debattieren mit den anderen Fraktionen. „Eine Plenarsitzung kann bis zu 10 Stunden dauern“, erklärt Dr. Stephan Malessa, Pressesprecher des Landtags. Die Arbeit der Abgeordneten wird während der Plenarsitzung fortgeführt. Jeder Abgeordnete verfügt über einen festen Sitzplatz. Das Ziel einer solche Sitzung ist es, Öffentlichkeit herzustellen und neue Ergebnisse zu präsentieren. Jährlich finden bis zu 31 Plenarsitzungen statt.

Der Präsident André Kuper

Ein wichtiges Mitglied in der Sitzung ist der Präsident, André Kuper (CDU). Der vom Parlament gewählte Präsident leitet abwechselnd mit den Vizepräsidenten die Sitzung. Sie haben die Schiedsrichterfunktion im Plenum und somit die Aufgabe Ruhe reinzubringen, wenn die Abgeordneten zu laut sind oder sich respektlos gegenüber anderen Abgeordneten äußern. “Der Präsident ist Repräsentant des direkt gewählten Landtags”, erklärt André Kuper. Seine neutrale politische Gesinnung ist wichtig, um dem Amt als Präsident gerecht zu werden und die Geschäftsordnung des Landtags zu verwalten. Er steht an der Spitze der Landtagsverwaltung. Wird ein Antrag gestellt, muss dieser dem Präsidenten vorgelegt werden. Er bestätigt, dass Beschluss, der Teil eines Antrages, und Gesetztext übereinstimmen mit seiner Unterschrift, erklärt Kuper im Landtag.

Der Präsident und die Vizepräsidenten bilden das Präsidium. Dieses beschäftigt sich unter anderem mit der Einstellung der Mitarbeiter. Zudem werden dort Raumverteilungen und Zukunftspläne bezüglich des Landtags besprochen.

Der Landtag umfasst ein weites Spektrum an Tätigkeiten. Neben der Politik gibt es im Landtag verschiedene Arbeitsbereiche. Unter anderem die Presse- und Medienabteilung, viele Juristen und Personal- und Sachbearbeiter. „Unser Hauptjob ist die Kommunikation“, sagt Kuper. Deswegen seien im Landtag alle kommunikativen Berufsfelder vertreten.

Offene Bürgerempfänge sollen den Bürgern einen Einblick in den Landtag gewähren. Um jungen Menschen die Arbeit des Landtages und Landespolitik näher zu bringen, werden die Besucherangebote ausgebaut. Schülerinnen und Schüler werden zu Aktionstagen wie „Landtag macht Schule“ eingeladen. Um die jüngere Generation über Social Media zu erreichen und zu informieren, ist der Landtag seit kurzem bei Twitter und Instagram aktiv.

Von Antonia Schütter
Veröffentlicht am 18.04.2019

Antonia Schütter

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