Neue EU-Datenschutzverordnung

WhatsApp erst ab 16 Jahren

WhatsApp auf dem Smartphone. Foto: Pixabay

Ein Kommentar. Durch die neue EU-Datenschutzverordnung wird das Mindestalter von WhatsApp ab dem 25. Mai auf 16 Jahre erhöht – um drei Jahre. Ob das wirklich Sinn ergibt, lässt Zweifel aufkommen.

Das ist die Antwort von Mark Zuckerberg auf die Frage, wie man die Daten der Nutzer sicherer machen kann. Der Facebook-Inhaber kaufte 2014 WhatsApp für rund 19 Milliarden Dollar. Nun wird das Mindesalter der Nutzer auf drei Jahre hochgesetzt. Facebook ist zum Beispiel nicht davon betroffen. Dort wird das Mindestalter weiterhin bei 13 Jahren bleiben.

Wenn man die WhatsApp-Nutzer Daten von der Analyse-Firma „Statista“ anschaut, sieht man, dass im Januar dieses Jahres rund 1,5 Milliarden Personen den Messenger-Dienst nutzten. In Deutschland ist es bei den 14- bis 19-Jährigen am beliebtesten. In dieser Altersgruppe gaben 89 Prozent der Befragten an, WhatsApp zu nutzen. Wenn man sich diese Zahlen vor Augen hält, fragt man sich wirklich, ob das mit dem neuen Mindestalter überhaupt möglich ist.

Ob alt oder jung, Schüler oder Beschäftigter, überall sieht man heutzutage Menschen mit einem Smartphone und die wichtigste App, die man zuerst herunterlädt, ist meistens WhatsApp. Heutzutage ist WhatsApp einfach nicht mehr wegzudenken. Geht man einmal durch die Pausenhöfe der Grundschulen und weiterführenden Schulen, wird man bei jeder Altersgruppe die Applikation wiederfinden. Es ist die „Nummer 1“ in Sachen Kommunikation. Ob es eine Unterhaltung zwischen Freunden ist oder zwischen der Mutter und dem Kind: Es wird einfach in jeder Lebenssituation genutzt. Schon allein deswegen ist es sehr unrealistisch, dass Menschen diese neue Regelung ernst nehmen werden. Auch bei dem bisherigen Mindestalter von 13 Jahren hat man gesehen, dass es definitiv nicht eingehalten wurde. 

Fraglich ist auf jeden Fall, wie das überhaupt überprüft werden soll, wenn man bedenkt, dass sich bis heute auch scheinbar niemand daran hält. Eine weitere Problematik ist ebenfalls, dass WhatsApp keine neuen Methoden zur Prüfung der Altersbarriere angekündigt hat. Das hängt wahrscheinlich damit zusammen, dass in der EU-Datenschutzverordung diesbezüglich nichts vorgegeben wurde. Daran sieht man mal wieder, wie lückenhaft die Gesetze sein können. 

Meiner Meinung nach ist die Thematik um das Mindestalter sehr überflüssig. Es ist abzuwarten, ob es in Zukunft andere Überprüfungsmethoden von WhatsApp geben wird und wenn ja, dann wird es wahrscheinlich trotzdem Wege geben, um es zu umgehen, weil WhatsApp in dieser Generation die Definition von „Kommunikation“ ist.

Von Cavit Bican
Veröffentlicht am 15.05.2018